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   BFH, 20.06.1995 - II B 83/95   

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https://dejure.org/1995,6670
BFH, 20.06.1995 - II B 83/95 (https://dejure.org/1995,6670)
BFH, Entscheidung vom 20.06.1995 - II B 83/95 (https://dejure.org/1995,6670)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - II B 83/95 (https://dejure.org/1995,6670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung mangels Rechtsfähigkeit als Anordnungsanspruch

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Grunderwerbsteuer: Geschäfte mit ausländischen Briefkastengesellschaften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Grundstückserwerb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 2413
  • BB 1996, 87
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.06.1995 - II S 9/95

    Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Erwerb durch ausländische

    Auszug aus BFH, 20.06.1995 - II B 83/95
    Wegen der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse, der Aktivitäten der F., der Management-Verträge usw. sowie hinsichtlich der Verhältnisse der C und der von dieser entwickelten Tätigkeiten wird auf den zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluß des Senats vom 12. Juni 1995 II S 9/95 (unter I.2.) Bezug genommen.

    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluß vom 12. Juni 1995 II S 9/95 abgelehnt.

    Im einzelnen wird diesbezüglich, um Wiederholungen zu vermeiden, auf den Inhalt des Senatsbeschlusses vom 12. Juni 1995 II S 9/95 Bezug genommen.

    Anmerkung: Siehe auch den zwischen den gleichen Beteiligten ergangenen Beschluß vom 12.6.1995 II S 9/95, der in BFHE 177, 347, BStBl II 1995, 605 veröffentlicht ist.

  • BFH, 14.01.1987 - II B 102/86

    Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung im Wege des vorläufigen

    Auszug aus BFH, 20.06.1995 - II B 83/95
    Die Grundbuchsperre dient der Sicherung des Eingangs der Grunderwerbsteuer (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Januar 1987 II B 102/86, BFHE 148, 440, BStBl II 1987, 269).

    Diesen gravierenden Nachteilen hat das FG in Abwägung mit den grunderwerbsteuerrechtlichen Interessen des FA, auf die allein abzustellen ist, zutreffend ein solches Gewicht beigemessen, daß sie die Verpflichtung des FA, die Unbedenklichkeitsbescheinigung unter gleichzeitiger Anordnung von Sicherheitsleistung für die Grunderwerbsteuer zu erteilen, im Wege der einstweiligen Anordnung rechtfertigen (vgl. dazu Senat in BFHE 148, 440, BStBl II 1987, 269).

  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

    Auszug aus BFH, 20.06.1995 - II B 83/95
    Nach herrschender deutscher Rechtsauffassung beurteilt sich die Frage, ob eine im Ausland gegründete juristische Person rechtsfähig ist, grundsätzlich nach dem Recht, das am Ort ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes gilt (vgl. nur Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. März 1986 V ZR 10/85, BGHZ 97, 269).
  • BFH, 14.04.1979 - II R 97/78

    Anfechtungsklage - Grundstückserwerb - Gegenstand des Klageverfahrens -

    Auszug aus BFH, 20.06.1995 - II B 83/95
    Das gilt unbeschadet dessen, daß die Finanzbehörde ihrerseits allein darüber zur Entscheidung berufen ist, ob ein grunderwerbsteuerrechtlich erheblicher Erwerbsvorgang vorliegt, weil der Erteilung dieser Bescheinigung nicht die Bedeutung einer Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Grunderwerbsteueranspruchs zukommt (vgl. Senatsurteile vom 26. Oktober 1962 II 169/60 U, BFHE 76, 601, BStBl III 1963, 219, und vom 14. März 1979 II R 97/78, BFHE 127, 554, BStBl II 1979, 526).
  • BFH, 12.07.1972 - II R 168/70
    Auszug aus BFH, 20.06.1995 - II B 83/95
    Es hat diese vielmehr zu erteilen, sofern der Erwerbs vorgang entweder von der Grunderwerbsteuer ausgenommen oder eine möglicherweise entstandene Grunderwerbsteuer sichergestellt ist (vgl. schon Senatsurteil vom 12. Juli 1972 II R 168/70, BFHE 106, 277, unter II.3. a).
  • BFH, 26.10.1962 - II 169/60 U

    Anforderungen an den Begriff der besseren Gestaltung von Bauland - Rechtsnatur

    Auszug aus BFH, 20.06.1995 - II B 83/95
    Das gilt unbeschadet dessen, daß die Finanzbehörde ihrerseits allein darüber zur Entscheidung berufen ist, ob ein grunderwerbsteuerrechtlich erheblicher Erwerbsvorgang vorliegt, weil der Erteilung dieser Bescheinigung nicht die Bedeutung einer Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Grunderwerbsteueranspruchs zukommt (vgl. Senatsurteile vom 26. Oktober 1962 II 169/60 U, BFHE 76, 601, BStBl III 1963, 219, und vom 14. März 1979 II R 97/78, BFHE 127, 554, BStBl II 1979, 526).
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